Sachverständigen-Büro Munz

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Externe VEFK | Verantwortliche Elektrofachkraft | Dienstleister
Beratung | Gutachter |Betreiberverantwortung | Consulting

Benötigt Ihr Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

Betriebe welche Personen beschäftigen, die elektrotechnische Tätigkeiten ausführen, d.h. Elektroinstallationen, Wartungen, Reparaturen, Prüfungen an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln, aber auch FM-Dienstleister auf dem Gebiet der Elektrotechnik – benötigen eine verantwortliche Leitung (interne oder externe VEFK).

Wir bieten eine kompetente Dienstleistung als externe VEFK an – oder unterstützen Ihre interne VEFK, um Ihren Betrieb rechtssicher und rechtskonform aufzubauen und zu erhalten. Durch eine professionelle Bedarfsanalyse (GAP-Analyse) bzw. Bedarfsermittlung, führen wir einen Soll-/ Ist-Abgleich in Ihrem Betrieb durch, so dass dann anhand eines kundenspezifischen Konzepts eine interne oder externe Übernahme der VEFK als Betreiber Elektrotechnik normenkonform bestellt werden kann, welche dann zielorientiert, systematisch, ressourcenorientiert und prozessorientiert für Ihr Unternehmen handelt.

Was sind die Vorteile einer externen VEFK?

Kosteneinsparung durch Outsourcing
Vollumfängliche Übernahme der Betreiberverantwortung-Elektrotechnik
Rechtssicherheit und Transparenz
Individuelle Gestaltung der Dokumentation auf Ihre betrieblichen Vorgaben
Verfügbarkeit der externen VEFK durch ständige Bereitschaft: 24/7

Was bieten wir als externe VEFK und Dienstleister für Sie?

Aufbau, Erhalt und Organisation Ihres elektrotechnischen Betriebsteils
Übernahme der Fach- und Aufsichtsverantwortung
Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Organisation elektrotechnische Prüfungen
Organisation von Jahresunterweisungen
Durchführung von Schulungsmaßnahmen durch unsere Dozenten
   – Seminare für EuPs und Elektrofachkräfte
   – Seminare für Anlagenverantwortliche und Fremdfirmen-
     Koordinatoren uvm.

Die Norm definiert dies wie folgt:

Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der VDE 1000–10 fällt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß dieser Norm sind das Unternehmen, die über einen „elektrotechnischen Betriebsteil“ verfügen.

Immer dann, wenn Sie als Betriebsinhaber oder als Geschäftsleitung eines solchen Unternehmens selbst kein Meister/ Techniker o. Ing. sind, können Sie keine Fachverantwortung im Bereich Elektrotechnik/Elektrosicherheit übernehmen. Dann müssen Sie die Leitungs- und Aufsichtsaufgaben, nach DGUV Vorschrift 3, an eine Elektrofachkraft übertragen, die damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft wird.

Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen...

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Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und ausführlich.

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